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Hofgeschichte

Hofübergabe - Generationsverträge bei den Kallmeter's in Geestgottberg
 

Mitte des 12. Jahrhunderts (1100-1170) holte Markgraf Albrecht der Bär holländische Deichbauspezialisten ins Land um

die Elbe einzudeichen. Zu dieser Zeit kamen die Vorfahren der Kallmeter's aus den Niederlanden, als Deichbaumeister und Deichvermesser, in die Gegend von Losenrade.

Der Familienname ist vom Beruf Kabelmeter - (Plattdeutsch/Niederländisch)

von Vermesser der Deichkabel (Teilstücke) herzuleiten.

Für die geleistete Arbeit wurden die Deichbauer mit Land, auf dem sie sich als Kolonisten niederlassen konnten, belohnt. In Losenrade/Steinfelde befindet sich die älteste Hofstelle, die immer im Besitz der Familie Kallmeter war. Von hier aus besiedelten die Nachkommen vorrangig die Gegend um Losenrade, Beuster und Geestgottberg.

In allen Jahrhunderten trat der Besitzernahme Kahlmeter, Calmetter, Kalmeter und später dann, in einheitlicher Schreibweise, Kallmeter bei verschiedenen Hofstellen und in den Kirchenbüchern dieser Orte auf.

Mein direkter Vorfahre, Peter Kahlmeter wurde 1817 in Losenrade/Steinfelde, als Sohn des Halbspänners und Dorfschulzen Joachim Kahlmeter geboren. 

Ab 1826 war er in Beuster/Ostorf auf der Hofstelle "Auf dem Sand" ansässig und betrieb später dort, als Müllermeister (Meisterprüfung 1857) der Seehäuser Müllerinnung, eine Windmühle (Holländermühle), Landwirtschaft und eine Bäckerei. Sein Sohn Carl Kahlmeter legte 1868 die Gesellenprüfung vor der Müllerinnung ab.

Er kaufte dann 1876 den Hof Nr. 5 in Geestgottberg, den meine Familie noch heute bewirtschaftet.

Beeindruckend ist, mit welcher Gewissenhaftigkeit und Vollständigkeit, meine Vorfahren ihre Angelegenheiten regelten und sämtliche Gerichtsurkunden, Stammbücher, Kaufverträge und Aufzeichnungen über wichtige Vorgänge erstellt haben und sie bis heute, auch durch die Kriegs- und DDR-Zeiten, aufbewahrt blieben.

Anlässlich der Hofübergaben jeweils vom Vater auf den Sohn wurde ein einheitliches Muster verwendet, das dann jeweils nur mit den aktuellen Daten und Namen ergänzt und dem Notar zur Beurkundung vorgelegt wurde. Anlässlich der Hofübergabe an meinen Vater, Kurt Kallmeter, wurde 1946 Folgendes vereinbart (auszugsweise):

Hofübergabevertrag
Der Bauer Kurt Kallmeter in Geestgottberg einerseits und sein Sohn, der Landwirt Kurt Kallmeter ebendort wohnhaft andererseits, schließen nachstehenden



Übergabevertrag

§1

Der Bauer Kurt Kallmeter überlässt seinem Sohne Kurt seinen im Grundbuche von Geestgottberg Band II Blatt 37 verzeichneten Grundbesitz in einer Gesamtgröße von etwa 59,37 ha. Mitüberlassen wird das gesamte lebende und tote Inventar samt allen Vorräten.

 
§2

Von der Überlassung ausgenommen sind diejenigen Möbel und Einrichtungsgegenstände, die der Altsitzer in die Altenteilswohnung herübernimmt.

 
§3

Der Übernehmer gewährt seinen Eltern, nämlich den Altsitzer Kurt Kallmeter und dessen Ehefrau Helene Kallmeter geb. Theek nachstehendes lebenslängliche Altenteil: freie Wohnung in den drei Räumen des Obergeschosses des Wohnhauses, die nach Osten und Süden gelegen sind. Einen dieser Räume hat der Übernehmer noch zur Küche umzugestalten. Die Unterhaltung der Altenteilswohnung obliegt dem Übernehmer. Freies elektrisches Licht und kostenlose Lieferung des erforderlichen Heizmaterials.

 

Obst und Gemüse können die Berechtigten sich zum Eigenbedarf aus dem Hausgarten entnehmen.

 
Jährlich: 
ein Schwein im Lebendgewicht von 3 Ctr. im Dezember, eine fette Gans, 3 Suppenhühner und sechs auf Abruf, 5 Ctr. Roggen und 2 Ctr. Weizen nach Bedarf, 25 Ctr. gutverlesene Esskartoffeln

monatlich: 
ein Taschengeld von 50,--RM, zahlbar am Monatsersten im Voraus, in den Monaten März bis einschließlich Oktober je 60 Eier

wöchentlich: 1,5 Pfd. Butter
täglich: 2 Liter Vollmilch
 

Soweit eine Lieferung der ausgedungenen Naturalien zur Zeit gesetzlich nicht zulässig ist, (Nachkriegszeit, Lebensmittelkarten) wird eine Entschädigung in Geld nicht verlangt. Im Falle des Todes eines Berechtigten ermäßigen sich alle teilbaren Leistungen auf zwei Drittel.

Die Berechtigten haben Anspruch auf freien Schritt und Tritt überallhin und auf ungehinderte Mitbenutzung aller zum gemeinsamen Gebrauch dienen Anlagen, wie Schlachtgeräte, Brunnen, Abort usw..

Die Berechtigten haben Anspruch auf jährlichen 12 Gastfuhren im Umkreis bis zu 20 km, erforderlichenfalls unter Gestellung eines zuverlässigen Kutschers. Der Übernehmer hat seinen Eltern freien Arzt und Apotheker zu gewähren, ebenso freie Pflege in Krankheitsfällen, erforderlichenfalls auch die nötige Krankenhausbehandlung.

Wenn die Berechtigten infolge Alters oder körperlicher Schwäche nicht mehr in der Lage sind, Kleidung und Wäsche selbst zu reinigen und zu waschen, so hat der Übernehmer dies für sie kostenlos auszuführen und insbesondere die Wäsche schrankfertig zurückzuliefern.

Der Jahreswert der Altenteilsleistung wird mit 1.300,--RM angegeben. Auf Wunsch der Berechtigten ist ihnen anstelle aller vorgenannten Naturalleistungen mit Ausnahme der ärztlichen Behandlung usw. eine Barrente in Höhe von 1.300,--RM zu zahlen, die in Vierteljahresraten im Vorraus fällig wird.

Der Erwerber bewilligt und beantragt, dieses Recht für seine Eltern in das Grundbuch einzutragen. Zur Löschung des Rechtes soll der Nachweis des Todes der Berechtigung ausreichen. Kurt Kallmeter ist jetzt 59, Helene Kallmeter 49 Jahre alt.

 
§4

Weichende Erben (enthält Festlegungen zur Hofesabfindung der Schwester des Hofübernehmers)

 
§5

(Kostenübernahme des Vertrages durch den Hofübernehmer und Übertag)

 Unterschriften aller Beteiligten und des Notars

Heute

Heute bewirtschaften wir insgesamt 550 ha Fläche,
davon 100 ha Grünland.
Unsere Betriebsflächen liegen in den Gemarkungen Geestgottberg, Beuster und Losenrade. Sie sind von uns zusammenhängend gestaltet worden und durch eigene Feldwege erschlossen.
 Auch Jagd und Fischerei sind Bestandteile unseres Betriebes.
 
 
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